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Nutzungsordnung Multimedia der Walther Rathenau Gewerbeschule - Freiburg

 
Für die unterrichtliche Nutzung steht Ihnen ein Zugang zum Internet sowie ein E-Mail-Account zur Verfügung. Alle Beteiligten sind aufgefordert, zu einem reibungslosen Betrieb beizutragen und die notwendigen Regeln einzuhalten.
 
Passwörter
  • Sie erhalten eine individuelle Nutzerkennung und ein Passwort, womit Sie sich an allen vernetzten Computern und an der E-Learning-Plattform anmelden können. Außerdem gilt der Benutzerzugang für eine Reihe von Diensten auf dem Schulserver (horde, smtp, imap).
  • Vor der ersten Benutzung muss gegebenenfalls das eigene Benutzerkonto, der Account, frei geschaltet werden. Ohne individuelles Passwort darf die vernetzte Umgebung (lokales Netz bzw. E-Learning-Plattform) nicht genutzt werden, es sei denn, Sie werden von Ihrer Lehrkraft aufgefordert, einen lokalen Account zu verwenden.
  • Für Handlungen, die unter Ihrer Nutzerkennung erfolgt sind, werden Sie ggf. verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten mit einem fremden Zugang ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies umgehend der betreffenden Person oder dem Netzverantwortlichen mitzuteilen.
  • Nach Beendigung der Nutzung haben Sie sich ordnungsgemäß abzumelden.
 
Verbotene Nutzungen
  • Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.
  • Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
  • Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen.
  • Sämtliche Ressourcen (Arbeitsstationen, Drucker, Serverdienste, Speicherplatz, etc.) dürfen ausschließlich zu schulischen Zwecken verwendet werden.
 
Datenschutz und Datensicherheit
  • Die Schule speichert und kontrolliert in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht jeglichen atenverkehr. Diese Aufgabe wird von den Administratoren übernommen.
  • Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres/-Ausbildungsjahres, gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch Gebrauch machen. Außerdem unterliegen abgelegte Daten der Benutzer dem Zugriff und der Kontrolle durch die Administratoren. Aus pädagogischen Gründen können außerdem Schülerdaten von jeder Lehrkraft jederzeit gesichtet werden.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Datensicherheit der im Schulnetz abgelegten Daten.
  • Die Lehrkräfte haben jederzeit die Möglichkeit, sich den/die Bildschirm/e von Schülern auf einem entfernten Rechner anzeigen zu lassen.
  • Die Schulleitung sichert weiter zu, dass der Datenverkehr nicht statistisch ausgewertet wird.
 
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt, sofern es nicht ausdrücklich Bestandteil des Unterrichts ist. Alle Änderungen müssen nach dem Unterricht wieder rückgängig gemacht werden.
  • Fremdgeräte (Ausnahme: USB-Sticks, USB-Festplatten) dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden.

Die Änderungen werden per Aushang und im Intranet bekannt gegeben.
 
Schutz der Geräte
  • Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
  • Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet, deshalb ist an den Arbeitsstationen Essen und Trinken verboten.
 
Nutzung von Informationen aus dem Internet
  • Die Schule ist nicht für den Inhalt der über den Internet-Zugang der Schule abrufbaren Angebote verantwortlich.
  • Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
  • Bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
 
Versenden und Veröffentlichen von Informationen in das Internet
  • Werden Informationen in das Internet versandt, sind die allgemeinen Umgangsformen zu beachten.
  • Die Veröffentlichung von Internetseiten auf Rechnern der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.
  • Die Veröffentlichung von fremden Inhalten (Fotos und Materialien) im Internet ist nur mit der Genehmigung des Urhebers gestattet. So dürfen z. B. Texte, gescannte Bilder oder onlinebezogene Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.
 
Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis
  • Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Sie versichern, dass sie diese Ordnung anerkennen.
  • Die Anerkennung der Nutzungsordnung ist Voraussetzung für die Nutzung.
 

Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Haus- bzw. Schulordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe an der Schule in Kraft.


Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene
Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.


Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen auch weitere disziplinarische Maßnahmen durch die Lehrkraft oder die Schulleitung zur Folge haben.