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Berufliches Schulzentrum Friedrichstraße

Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule

Walther-Rathenau-Gewerbeschule

1. Rechtsgrundlage

 

Auf der Grundlage geltenden Rechts und als Ergänzung der Schulordnungen, erlassen durch das Kultusministerium gemäß § 89 Schulgesetz, wurde die folgende Schul- und Hausordnung, gültig ab dem Schuljahr 2003/04, von den Gesamtlehrerkonferenzen der Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule und der Walther-Rathenau-Gewerbeschule beschlossen und mit dem Einverständnis der Schulkonferenzen am 25.06.2003 bzw. 12.03.2003 erlassen.

2. Geltungsbereich

Diese Schul- und Hausordnung enthält Regeln für das konfliktfreie Zusammenwirken und gilt für alle Räumlichkeiten der beiden Schulen und das gesamte Schulgelände entsprechend dem Lageplan im Foyer des Schulgebäudes. Nach dieser Hausordnung haben sich alle Personen zu richten, die sich auf dem Gelände oder in den Schulgebäuden aufhalten.

3. Allgemeine Richtlinien

Dieses Schulgebäude dient dem Unterricht. Es ist daher nur vernünftig, die Bedingungen, die den Besuch dieser Schule ermöglichen und den ungestörten Unterrichtsverlauf garantieren, zu erfüllen.

Für alle gelten daher die folgenden grundsätzlichen Regelungen:

    1. Lärm ist auf dem Schulgelände und in den Gebäuden zu unterlassen.

    2. Alle verpflichten sich, das Schulgelände und die genutzten Räume sauber zu halten und Einrichtungen zu schonen.

    3. Wir wollen gewaltfrei miteinander auskommen. Gegenstände, die andere verletzen oder auch nur erschrecken können, haben in der Schule keinen Platz.

    4. Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen nicht gestattet.

    5. Ausspucken auf den Boden ist eklig und wegen der hohen Infektionsgefahr in den Gebäuden und auf dem gesamten Schulgelände zu unterlassen.

    6. Der Genuss von Alkohol und anderer Drogen ist im gesamten Bereich der Schule verboten.

    7. Speisen und Getränke sollen hauptsächlich im Bereich der Cafeteria und nicht in den Unterrichtsräumen verzehrt werden.

Für den Schulbesuch und den Unterricht finden darüber hinaus Regelungen Anwendung, die in entsprechenden Schulordnungen und Verwaltungsvorschriften ausgeführt sind, u.a.:

• Schulbesuchsverordnung • Schülermitverantwortung (SMV-Verordnung) • Schülerzeitschriftenverordnung • Notenbildungsverordnung • Ausbildungs- und Prüfungsordnungen • Beurlaubung (Verwaltungsvorschrift)

Weitere maßgebliche Bedingungen für Schulbesuch und Unterricht sind in schulinternen Regelungen festgehalten, u.a.:

• Bibliotheksordnung • EDV-Nutzungsordnung • Energiespar-Regelungen • Labor- und Werkstattordnungen • Alarm- und Fluchtplan • Erste-Hilfe-Maßnahmen • Sonderregelungen für Behinderte • Parkraumordnung

Die schulinternen Regelungen, die zusammen mit den Schulordnungen und den Verwaltungsvorschriften Bestandteil dieser Schul- und Hausordnung sind, sind an den betreffenden Stellen ausgehängt und von allen zu beachten. Den Schülerinnen und Schülern werden diese Schriften, gegebenenfalls in gekürzter Form, bei ihrem Eintritt in diese Schule verpflichtend übergeben.

4. Weitere und ergänzende Regelungen

  • Das Schulgebäude ist während der Unterrichtszeit täglich, außer sonn- und feiertags, von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr (samstags bis 13.30 Uhr) geöffnet.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.
  • Schülerinnen und Schülern ist die Benutzung von Mobiltelefonen nur in den Pausen gestattet, während des Unterrichts sind diese Telefone abzuschalten.
  • Nicht volljährige Schüler/innen dürfen den Schulbereich in den Pausen nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, kann der/die Klassenlehrer/in für Beginn oder/und Ende des Unterrichts eine Sonderregelung vereinbaren, sofern Härtefälle vorliegen.

OStD R. Storm

OStD K. Mollweide

Schulleiterin der 
Walther-Rathenau-Gewerbeschule

Schulleiter  der 
Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule